Beutegreifer (Haarraubwild)

Beutegreifer (Haarraubwild), OÖ LJV

Unter dem Begriff Haarraubwild versteht man jene Raubsäuger, die im Jagdgesetz unter dem Begriff Beutegreifer angeführt sind.

Der ursprünglich juristische Begriff „Raubzeug“ wird oft mit dem Begriff „Raubwild“ verwechselt oder bewusst falsch verwendet. Als „Raubzeug“ wurden wildernde Hunde, streunende Katzen und die Rabenvogelarten Elster, Eichelhäher, Raben- und Nebelkrähe angesehen. Bei den Beutegreifern unterscheidet man Hundeartige, Katzenartige, Marderartige, Bären und Kleinbären.

   
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