Überarbeitung der Europäische Feuerwaffenrichtlinie wurde beschlossen

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Das Europäische Parlament (EP) stimmte am 14. März, wie auch die FACE in seiner Plenarsitzung der Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie der EU zu. Sämtliche Änderungsanträge wurden zurückgewiesen.

Die vorläufige Abstimmung zur Überarbeitung der EU-Feuerwaffenrichtlinie, die im Rahmen der Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission erzielt worden ist, legt die Bedingungen fest, unter denen natürliche Personen rechtmäßig Feuerwaffen erwerben und besitzen sowie diese in ein anderes EU-Land verbringen können.
Im vergangenen Jahr hatte die FACE gemeinsam mit vielen Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP) intensiv auf eine Änderung des Wortlauts und Streichung ungerechtfertigter Beschränkungen des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Richtlinie hingewirkt und wesentliche Änderungen sowie einen ausgewogeneren Wortlaut erreicht.
Änderungsvorschläge in der Plenarsitzung des EP zu unterstützen, wurde in diesem Stadium als außerordentlich unklug erachtet, da dies die Wiederaufnahme aller Verhandlungen mit dem Risiko weiterer ungerechtfertigter Beschränkungen nach sich gezogen hätte.

 

Anschließend finden Sie nun Fragen und Antworten zu der überarbeiteten Feuerwaffenrichtlinie, die von einem österreichischen Vertreter im EP ausgearbeitet wurden, zu Ihrer Information.

 

LJM ÖR Sepp Brandmayr

GF Mag. Christopher Böck

Fragen & Antworten zur Europäischen Feuerwaffenrichtlinie

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