Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Jagd

Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf die Jagd, OÖ LJV

In Zeiten dieser gesellschaftlichen Krise sind wir mit der Jagd selbst nur sekundär betroffen – schätzen wir das!

Allerdings steht uns ein ungewöhnliches Jagdjahr bevor, in dem mit Einschränkungen und Sondersituationen zu leben ist. Wir Jäger tragen aber selbstverständlich alle Maßnahmen der Bundesregierung mit, die der Gesundheit aller dienlich sind. Der OÖ Landesjagdverband ist auch in diesen schwierigen Zeiten für seine Jägerinnen und Jägern uneingeschränkt da! Alle Funktionäre und Mitarbeiter sind bemüht, eine bestmögliche Unterstützung bzw. alle Serviceleistungen zu garantieren.
Aufgrund der Coronavirus-Krise gab es in letzter Zeit einige Anfragen beim OÖ Landesjagdverband, ob die Jagdsaison überhaupt starten kann.

Grundsätzlich sind Reviergänge, Ansitze sowie die gesetzlich erlaubte Jagdausübung oder auch der Bau und die Instandhaltung von Jagdeinrichtungen möglich. Es dürfen Blüh- oder Wildäcker angebaut werden und auch Forstmaßnahmen sind nach wie vor möglich. Aber bitte nur unter den Voraussetzungen, wie sie die Bundesregierung vorgibt! Also entweder alleine oder nur mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen Menschen sichergestellt werden kann!

Um Wildschäden zu vermeiden und auch in Anbetracht der Gefahr durch die Afrikanische Schweinepest soll die Schwarzwildbejagung durch Einzelpersonen natürlich weitergeführt werden. Die Untersuchungen betreffend Trichinen bei der AGES erfolgen weiterhin in gewohnter Weise und Geschwindigkeit.

Es gab auch einige Anfragen, ob die Wildbrethändler das Wild überhaupt abholen können. Hier sollten sich Jägerinnen und Jäger auf jeden Fall VOR dem Erlegen erkundigen, ob der Wildbrethändler zurzeit seinen gewohnten Betrieb aufrecht hat. Grundsätzlich ist zu planen, wie das Wildbret ohne direkten Kontakt bzw. mit größtmöglichem Abstand in Verkehr gebracht werden kann, wenn dies erforderlich ist. Einige Wildbrethändler können aufgrund der momentanen Situation bis auf weiteres nur einen niedrigeren Preis bezahlen, weil die Vermarktung derzeit nicht wie gewohnt läuft. Sollte es beim Absatz des Wildbrets Schwierigkeiten geben, werden wir keinesfalls gesunde Tiere erlegen, um sie danach wegwerfen zu müssen oder notgedrungen unter ihrem Wert zu verkaufen. In diesem Fall sollte nach Bedarf gejagt und nur die Stücke erlegt werden, die für den Eigenbedarf bzw. die Selbstversorgung benötigt werden.

Zusätzlich haben viele Jagdgesellschaften/Jagdausübungsberechtigte eine Direktvermarktung, die sie auch weiterhin unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsbestimmungen betreiben dürfen. Gerade in Krisenzeiten ist die Lebensmittelproduktion durch die heimische Jagd ein wertvoller Bestandteil zur Versorgung der Bevölkerung. Sehen wir das als Chance für die Stärkung der Direktvermarktung und um die OÖ. Jägerinnen und Jäger als zuverlässige Lieferanten für frisches und hochwertiges Wildbret aus der Region in den Vordergrund zu rücken.

Eine Direktvermarktung muss muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet und die Hygienebestimmungen eingehalten werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.ooeljv.at/aktuelles/aktuelles-termine/wildbret-hygienebestimmungen-und-direktvermarktung/

Die Jagdgesellschaft kann das Wildbret grundsätzlich auch über den örtlichen Fleischhauer verkaufen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem örtlichen Fleischhauer auf und besprechen Sie die Vorgehensweise, damit alle behördlichen Auflagen erfüllt werden. Möglicherweise ist es sinnvoll, auch einen Wildbrethändler einzubinden.

Für das Gewehr-Aufschießen stehen derzeit keine Schießstätten zur Verfügung. Wir hoffen hier allerdings auf eine baldige Öffnung (voraussichtlich Anfang Mai). Diese jährlichen Kontrollschüsse vor Beginn der Jagdsaison sind sehr wichtig für die Sicherheit und auch den Jagderfolg in den folgenden Monaten. Es gilt daher nach wie vor die Empfehlung das „Gewehr aufschießen“ im eigenen Jagdrevier durchzuführen und dabei natürlich die aktuellen Corona-Maßnahmen, Sicherheit und Rücksichtnahme bzgl. Lärmbelastung zu beachten.

Aus Sicht des OÖ Landesjagdverbandes steht also dem Beginn der Schalenwildbejagung (Reh-, Rot- und Gamswild) am 1. Mai nichts im Wege. Die Begehungen der Vergleichs- und Weiserflächen wurden für heuer krisenbedingt ausgesetzt und die Abschusspläne werden unverändert vom Vorjahr übernommen. Wenn dies aufgrund verschiedenster Faktoren wirklich nicht möglich sein sollte, sollte im September mit dem Bezirksjägermeister oder der Geschäftsstelle des OÖ Landesjagdverbandes Kontakt aufgenommen werden.

Es wird eine Zeit nach „Corona“ geben und wir bereiten uns jetzt schon darauf vor, die notwendigen Aufgabenfelder zu bearbeiten.

Ich wünsche einen erfolgreichen Start in die neue Jagdsaison, Gesundheit und ein kräftiges Weidmannsheil

Landesjägermeister
Herbert Sieghartsleitner

 

   
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