Wasserstoffperoxid

Trophäen

Die Abgabe von über 12%igem Wasserstoffperoxid ist ab 1. Februar 2021 nur noch mit Genehmigung erlaubt.

Vor einigen Jahren hat es bereits eine EU-weite Änderung bei der Abgabe von über 12%igem Wasserstoffperoxid gegeben, mit dem Hintergrund, höherprozentiger H2O2 könnte für den Bau von Sprengstoff verwendet werden. Das derzeitige Registrierungssystem bei der Abgabe von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe wird nun ab 1. Februar 2021 auf ein Genehmigungssystem umgestellt. Zukünftig müssen Privatpersonen eine Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde für den Erwerb einholen und diese auch in der Apotheke vorlegen. Ein weiterer Grund des Erwerbs ist eine gewerbliche Tätigkeit, in die die Freizeitjagd jedoch nicht fällt.

Jagd Österreich versucht hier eine bundesweite Regelung für Jägerinnen und Jäger anzuregen und ist schon in Kontakt mit dem zuständigen Bundesministerium und mit dem Apothekerverband. Das genaue Prozedere geben wir bekannt, sobald wir näheres erfahren!

Die komplette Verordnung finden Sie hier: Verordnung 2019_1148_Wasserstoffperoxid

 

   
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