Gültigkeit der Jagdkarte

Die Gültigkeit Ihrer Jagdkarte wird durch Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an den OÖ Landesjagdverband zu Beginn des neuen Jagdjahres jeweils um ein weiteres Jagdjahr (Beginn 1. April) verlängert. Bitte bedenken Sie, dass bei einer späteren Einzahlung (z.B. erst Anfang Mai) Ihre Jagdkarte ab dem 1. April keine Gültigkeit hat und kein Versicherungsschutz besteht. Dies betrifft nicht nur die Jagdhaftplicht, sondern auch die Rechtschutz-, Hunde- sowie die Unfallversicherung. Des Weiteren dürfen Sie keine Schusswaffe führen. (Es sei denn, Sie besitzen einen Waffenpass, in dem die Waffen eingetragen sind.)

Wenn Sie sich also beispielsweise in diesem Zeitraum beim Bau oder Instandhalten von Jagdeinrichtungen verletzten oder wenn Ihr Jagdhund jemanden beißt, besteht kein Versicherungsschutz aus der Jagdkarte.
Auch wenn Sie z.B. zu einem Wildunfall gerufen werden und Sie das Tier von seinem Leiden erlösen müssen, dürften Sie das rein rechtlich nicht, da Sie nicht im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind.
Angehende Jagdschutzorgane müssen vor der Prüfung mindestens drei Jahre im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein. Hier kommt es seitens der Behörde zu Beanstandungen, wenn diese nicht durchgehend nachgewiesen werden kann.
Auch der Besitz eines Schalldämpfers ist nicht zulässig, wenn Sie keine gültige Jagdkarte besitzen.
Ebenso muss bei der Kontrolle der Waffenbesitzkarte eine gültige Jagdkarte vorgewiesen werden, es sei denn, Sie besitzen statt dessen einen gültigen „Waffenführerschein“.

Wir empfehlen daher die rechtzeitige Einzahlung, um mit 1. April sicher in das neue Jagdjahr zu starten!

Die Zahlscheine für den Mitgliedsbeitrag werden am Ende jedes Jagdjahres, für das Kommende, rechtzeitig versandt. Allen Jägerinnen und Jägern, die ein sogenanntes SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) mit dem OÖ Landesjagdverband abgeschlossen haben, wurde der Mitgliedsbeitrag inklusiv Haftpflichtversicherung im Zuge des SEPA Lastschriftverfahrens bereits im Februar abgebucht und nach Ablauf der 56-tägigen Widerrufsfrist eine Zahlungsbestätigung zugesandt.

Sollte sich zwischenzeitlich Ihre Adresse oder Bankverbindung ändern, bitten wir um kurze Information, damit wir die Daten aktualisieren können.

Gültig ist eine OÖ Jagdkarte nur, wenn der Mitgliedsbeitrag (inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen Jagdhaftpflichtversicherung) zur Gänze (Euro 107,00) bezahlt ist. Zur Dokumentation der Gültigkeit legen Sie bitte den Zahlscheinabschnitt bzw. einen Ausdruck vom Online-Banking der Jagdkarte bei.
Selbstverständlich ist Ihre Zahlungsbestätigung in der OÖ JagdApp abrufbar, sobald eingezahlt und Ihre Zahlung zugewiesen wurde. Registrieren Sie sich, damit Sie diese und andere Serviceleistungen des OÖ Landesjagdverbandes nutzen können!
Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir darauf hin, dass es sich bei der in der OÖ JagdApp abgebildeten Jagdkarte nicht um eine digitale Jagdkarte handelt, und diese somit das Original nicht ersetzt.

Übrigens, wenn Sie ein Jahr pausieren oder mehrere Jahre lang nicht einzahlen, verfällt die Jagdkarte nicht gleich. Sie können dann jederzeit wieder einen Zahlschein anfordern, diesen einzahlen und so erhält die Jagdkarte wieder ihre Gültigkeit. Bis dahin haben Sie nur Zugriff auf die Basisversion der OÖ JagdApp.

LJM Herbert Sieghartsleitner
GF Mag. Christopher Böck

   
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