Bleiverbot in Feuchtgebieten in Kraft
Die EU-Verordnung zum Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten, welche seit 2020 diskutiert wurde, ist nun mit 15. Februar in Kraft getreten. Zusätzlich zum bereits seit mehreren Jahren bestehenden Verbot zur Verwendung bei der Jagd auf Wasservögel, ist nun der bleihaltige Schrotschuss in Feuchtgebieten inklusive einer 100 Meter großen Pufferzone verboten.
„In der Praxis bedeutet dies, dass der bleihaltige Schrotschuss auf alles Wild (Bsp. Fuchs und Feldhase) in Feuchtgebieten verboten ist“, erklärt Präsident Herbert Sieghartsleitner.
Umstrittene Beweislastumkehr
Im Rahmen dieser neuen EU-Verordnung tritt auch ein umstrittenes Trageverbot von bleihaltiger Munition in Kraft. Jägerinnen und Jäger die mit Bleischrotmunition in Feuchtgebieten angetroffen und von Behördenvertretern bzw. dem zuständigen Jagdschutzorgan kontrolliert werden, müssen glaubhaft nachweisen, dass sie diese Munition nicht zum jagdlichen Zwecke innerhalb des Feuchtgebietes bei sich führen. Brisant dabei ist die Definition der Feuchtgebiete. So zählen unter anderem auch temporäre Feuchtgebiete, wie sie etwa nach starken Regenschauern auftreten, ebenfalls zu den betroffenen Gebieten dieser Regelung, legt man die Verordnung streng und wortwörtlich aus.
„Der spezielle Rechtsrahmen der Verordnung ist einzigartig in der jüngeren EU-Gesetzgebung, da er die allgemeine Unschuldsvermutung umkehrt und im Falle von temporären Feuchtgebieten sich der Rechtsrahmen schlagartig ändern kann“, sagt Generalsekretär Mag. Jörg Binder. „Der Verordnungsentwurf im Wortlaut definiert auch Lacken, die nach Regenschauern entstehen können als Feuchtgebiet.“
„Diese problematische EU-Verordnung ist ein Beispiel dafür, dass wir unsere Vertretung auf EU-Ebene, die FACE den Rücken stärken müssen, sodass die Entscheidungsträger in Brüssel die Jägerschaft stärker im demokratischen Prozess einbinden, damit solche unsicheren Rechtsrahmen nicht entstehen“, sagt Mag. Jörg Binder.
SignForHunting
Wir beobachten zunehmend, dass europäische Gesetzesnovellen z.B. im Umwelt- und Agrarbereich Verschlechterungen für die Jagdpraxis in Österreich bedeuten. Es ist Zeit, dass die europäischen Institutionen die Jagd als gelebten Arten- und Naturschutz anerkennen und gemeinsam mit uns Lösungen erarbeiten. Leider erkennen einige europäische Entscheidungsträger nicht den Wert unserer nachhaltigen Jagd für den Arten- und Umweltschutz und sind weiterhin darauf fixiert, die Jagd unnötig einzuschränken, wie diese und weitere problematische Gesetzesnovellen zeigen. Deswegen hat die FACE, Jagd Österreich und die anderen europäischen Jagdverbände die Petition #SignForHunting ins Leben gerufen.
UNTERSCHREIBEN SIE JETZT!
https://signforhunting.com/
„Ich darf alle Jägerinnen und Jäger dazu aufrufen uns und die FACE zu unterstützen. Mit wenigen Handgriffen kann die Petition online auf www.signforhunting.com unterzeichnet werden“, sagt Herbert Sieghartsleitner, Präsident von Jagd Österreich.