Jagdhüterschulung 29. Oktober 2025 – im Mühlviertel

gemäß § 38 Abs. 6 OÖ. Jagdgesetz 2024 i.V.m. § 15 Abs. 3 OÖ. Jagdverordnung 2024
Mit dem neuen OÖ. Jagdgesetz 2024 ist laut § 38 Abs. 6 ab dem Zeitpunkt der Bestätigung bzw. Bewilligung der Bestellung als Jagdschutzorgan alle vier Jahre zumindest eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Für bereits vorher bestellte und bestätigte Jagdschutzorgane beginnt diese Frist ab Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1.4.2024. Der OÖ. Landesjagdverband bietet in diesem Sinne künftig in regelmäßigen Abständen entsprechende Fortbildungsveranstaltungen, auch in den Bezirken, an. Anmeldung erfolgt über den OÖLJV.
https://kundenzone.ooeljv.at/de/fortbildungsveranstaltung-fuer-jagdschutzorgane