Invasive Tierarten
Säugetiere und Vögel, die in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Art. 4 Abs. 1 der Invasive Arten Verordnung aufgenommen oder gemäß Art. 12 zu invasiven gebietsfremden Arten von Bedeutung für Österreich erklärt wurden, sind von der oder dem Jagdausübungsberechtigten bzw. von durch diese beauftragten Jägerinnen und Jägern zu erlegen.
Dies betrifft auch jene invasive Arten, die nicht jagdbares Wild im Sinn des § 4 Abs. 1 sind.
Die genannten Tiere dürfen auch mit Lebendfangfallen gefangen werden und sind nach dem Fang artgerecht zu töten.
Erlegte Tiere sind unverzüglich lt. § 59 OÖ Jagdgesetz 2024 in die JADA einzutragen!
Jagdbare Arten:
Marderhund
Waschbär
Für die Jagd relevante, invasive Arten:
Nilgans
Schwarzkopfruderente
Muntjak
Nutria
Bisamratte
Heiliger Ibis