Oö. Hundehaltegesetz 2024
Das neue Oberösterreichische Hundehaltegesetz 2024 und die Brauchbarkeitsprüfungsordnung bezüglich Altagstauglichkeitsprüfung für Jagdhunde
Was ist neu für Hundeführerinnen und Hundeführer von Jagdhunden?
Das neue Hundehaltegesetz in Oberösterreich verpflichtet Hundehalter zu mehr Verantwortung. Besonders relevant für Jagdhundebesitzer ist die Einteilung der Hunde in große und kleine Hunde, die nun durch die 40/20-Regelung definiert werden: Ein Hund gilt als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht. Diese Feststellung erfolgt beim Tierarztbesuch.
Hunde, die vor dem 01.12.2024 gemeldet wurden und keiner speziellen Rasse angehören (Listenhunde)
Für Sie und Ihren Hund gelten die neuen Regelungen des Oö. Hundehaltegesetzes 2024, allerdings nicht die Bestimmungen für große Hunde. Es ist keine Tierarztbestätigung erforderlich und auch keine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) notwendig.
Hinweis: Bei einem Wechsel der Hundehalterin oder des Hundehalters können die neuen Regelungen für große Hunde zur Anwendung kommen.
Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) für große Hunde
Großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) absolvieren. Ziel der ATP ist der Nachweis des verantwortungsbewussten Umgangs mit dem Hund und seiner Fähigkeit, in alltäglichen Situationen konfliktfrei geführt zu werden. Hundehalter müssen ihren Hund in verschiedenen Alltagssituationen einschätzen können, um kritische Situationen zu vermeiden oder zu bewältigen. Der Hund sollte dabei ein angemessenes Sozialverhalten zeigen.
Zeitpunkte für die Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP):
Hund bei Anmeldung unter 12 Monaten: Die Bestätigung über die bestandene ATP ist der Gemeinde spätestens bis zum 18. Lebensmonat des Hundes vorzulegen.
Hund bei Anmeldung ab 12 Monaten bis 8 Jahren: Die Bestätigung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung vorgelegt werden.
Folgen einer fehlenden ATP:
Nicht bestandene ATP: Der Hund wird als auffälliger Hund eingestuft.
Verweigerte ATP: Ab dem Zeitpunkt, an dem die Frist für die Vorlage der ATP verstreicht, gilt eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Zusätzlich drohen Verwaltungsstrafen und im schlimmsten Fall das Verbot der Hundehaltung.
Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde gemäß dem Oö. Jagdgesetz 2024
Im Rahmen der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde wird auch das Sozialverhalten des Hundes überprüft, mit besonderem Augenmerk auf Aggressionsverhalten.
Unbefangenheitsprüfung (Aggressionsverhalten gegenüber Menschen):
Während der Identitätskontrolle (Chipnummer) durch den Prüfungsleiter oder Leistungsrichter wird das Sozialverhalten des Jagdhundes gegenüber Menschen überprüft. Es wird beobachtet, ob der Hund auf fremde Personen gleichgültig, gelassen, vorsichtig, drohend oder bissig reagiert.
Simulierte Pflegehandlungen wie das Kontrollieren der Ohren, Zähne und Pfoten werden durchgeführt, um das Verhalten des Hundes in solchen Situationen zu testen.
In der „Verkehrs- und Umwelt-Überprüfung“ wird das Verhalten des Hundes bei Begegnungen mit Personengruppen, Radfahrern, Joggern, Jägern mit Gewehr und Pirschstock, sowie bei Autos und Kinderwägen beurteilt. Hunde, die aggressiv gegenüber Menschen reagieren (z.B. durch Knurren, Zähnefletschen oder Beißen), werden von der Prüfung ausgeschlossen.
Aggressivität gegenüber Artgenossen:
Während des Prüfungsverlaufs wird das Verhalten des Hundes gegenüber Artgenossen beobachtet. Insbesondere muss der Hund mindestens einmal in der Nähe anderer Hunde geführt werden. Es wird dokumentiert, ob der Hund ruhig, gleichgültig, gelassen, vorsichtig, drohend oder aggressiv auf andere Hunde reagiert. Hunde, die andere Hunde beißen, werden von der Prüfung ausgeschlossen.
Alle Infos zum neuen Oö. Hundehaltegesetz 2024 finden Sie unter: https://hundehaltung-ooe.at/
Stand: 13. November 2024