Schwarzwild: Fallwild ist meldepflichtig

Afrikanische Schweinepest Folder AGES

Mit der ASP Revisions- und Frühwarnverordnung wird jedes verendet aufgefundene Schwarzwild seit dem 15. Dezember 2019 meldepflichtig.

Der OÖ. Landesjagdverband informiert alle Naturnutzer über die neue Revision- und Frühwarnverordnung. Jedes tot aufgefundene Wildschwein im gesamten österreichischen Bundesgebiet ist seit dem 15. Dezember sofort den Veterinärbehörden zu melden, um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern.

Mit Inkrafttreten der Revisions- und Frühwarnverordnung ist ab dem 15. Dezember 2019 jedes verendet aufgefundene Schwarzwild meldepflichtig. Der OÖ LJV ruft alle Jägerinnen und Jäger sowie alle Naturnutzer zur Achtsamkeit auf. Die Jägerschaft empfiehlt auch Verdachtsfälle (krank erscheinende Tiere) der Behörde zu melden!

Sollten Jägerinnen und Jäger oder andere Naturnutzer ein verendetes oder krank wirkendes Wildschwein sehen, ist unverzüglich die jeweilige Veterinärbehörde zu informieren. Die Behörde wird veranlassen, dass

1. amtliche Proben aller gemeldeten Tiere entnommen und an die AGES Mödling (Referenzlabor für ASP) übermittelt werden,

2. eine entsprechende Kennzeichnung des Fundortes erfolgt und

3. Maßnahmen gesetzt werden, die eine Zuordnung der Probe zum Fundort ermöglichen.

 

Im Revisionsgebiet ist bei der Jagd auf Wildschweine vom Jagdausübungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass

1. die Bejagung so erfolgt, dass die Ausbreitung der etwaig vorhandenen Seuche bestmöglich hintangehalten wird;

2. jeder direkte oder indirekte Kontakt des Tierkörpers oder des Fleisches mit Hausschweinen vermieden wird und

3. die von der Behörde auf Grund der Seuchensituation angeordneten Maßnahmen für eine seuchensichere Entsorgung der sonstigen bei der Jagd anfallenden Tiermaterialien eingehalten werden.

 

Weitere Informationen zu Vorsichtsmaßnahmen, der Auszug aus dem Bundesgesetzblatt sowie eine Liste geeigneter Desinfektionsmittel und allgemeine Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind auf der Website der AGES sowie hier und auf www.jagdfakten.at abrufbar.

Infoblatt der AGES zu den Trichinenuntersuchungen

Antrag auf Trichinenuntersuchung für Jäger

Broschüre der AGES über die ASP

Merkblatt Meldung Fund totes Wildschwein

Interaktivkarte der EU Kommission

(weitere Infos zur Interaktivkarte auch auf www.jagd-oesterreich.at)

   
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