Sicherheit im Jagdbetrieb

Sicherheit im Jagdbetrieb, OÖ LJV

Regeln und Verhaltensmaßnahmen bei Bewegungsjagden wie Treibjagd, Riegel- oder Drückjagd.

© N. Mayr

Empfehlung des Oberösterreichischen Landesjagdverbandes
Stand September 2023

JAGDBEGINN: Signale der Jagdhornbläser „Sammeln“ und „Begrüßung“. (Hut bleibt auf)

  1. Der Jagdleiter begrüßt mit Weidmannsheil (alle lüften den Hut) und bringt die Sicherheitsregeln für die Jagd mit der Aufforderung zur strikten Einhaltung zur Kenntnis.
  2. Die Teilnahme an der Jagd ist nur mit gültiger Oö. Jagdkarte oder Jagdgastkarte möglich! Die Anweisungen des Jagdleiters sowie der Ansteller sind zu beachten.
  3. Das Jagdgewehr ist außerhalb der Triebe entladen und geöffnet zu tragen. Achtung bei Flintenlaufgeschoßen: Führen Sie diese so mit, dass eine Verwechslung mit Schrotpatronen ausgeschlossen werden kann!
  4. Es wird verlautbart, welches Wild schussbar ist.
  5. Die Schützenstände werden vom Jagdleiter oder Ansteller zugeteilt. Den Anweisungen sind genau Folge zu leisten!
  6. Es werden die Ansteller vorgestellt, die sich mit Hut lüften und/oder winkend kenntlich machen.
  7. Das Verlassen oder Verändern des zugeteilten Standes ist verboten! Bei Sichtkontakt mit Handzeichen gegenüber dem Nachbarschützen auf sich aufmerksam machen.
  8. Orientieren Sie sich genau, in welche Richtung kein Schuss abgegeben werden darf! (Schieß-Segment, Nachbarschütze, Nutztiere, Häuser, Straßen usw.)
  9. Die Triebe werden an- und abgeblasen. Oder: Uhrenvergleich, es ist jetzt … Uhr. Der Trieb beginnt um … Uhr und endet um … Uhr.
  10. Das Gewehr darf nach dem Anstellen / erst nach dem Anblasen des Triebes geladen werden. Oder: Das Gewehr darf erst um … Uhr geladen werden.
  11. Das Linieren mit der Waffe durch die Schützenlinie ist streng verboten! Der Kugelfang ist zu beachten!
  12. Das Schießen in den Trieb ist nur nach ausdrücklicher Anweisung des Jagdleiters/Anstellers erlaubt, ansonsten wegen Gefährdung von Treibern und Hunden verboten!
  13. Die Verantwortung für jeden abgegebenen Schuss  trägt der Schütze! Wild darf nur beschossen werden, wenn es für den Schützen zur Gänze sichtbar ist.
  14. Nach Abblasen des Triebes ist das Gewehr zu entladen und geöffnet zu tragen!
  15. Erlegtes Wild darf erst nach dem Abblasen des Triebes vom Schützen geholt werden.
  16. (Vermutlich) Getroffenes und nicht gefundenes Wild ist dem Jagdleiter oder einem Hundeführer zu melden.
  17. Leergeschossene Patronen sind mitzunehmen.
  18. Signalfarbene Hutbänder sowie Signalkleidung für Hundeführer, Treiber und Schützen tragen wesentlich zur Sicherheit bei.

Hunde sind auf der Jagd mit Signalbändern auszustatten!

Entlang der Verkehrswege gegebenenfalls Tafel „Achtung Jagdbetrieb“ aufstellen!

Sicherheit-im-Jagdbetrieb – Falter

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