Afrikanische Schweinepest: Ihr Verhalten schützt!

Afrikanische Schweinepest: Ihr Verhalten schützt!, OÖ LJV

Aktuell sollte von Jagdreisen in gefährdete Gebiete Abstand genommen werden!

Das neue Jagdjahr hat begonnen und neben den Arbeiten sowie Vorbereitungen im eigenen Jagdrevier, werden bei dem einen oder anderen auch Jagdreisen geplant. Denken Sie dabei jedoch an die Gefahr durch die Afrikanische Schweinepest! Ein Ausbruch der Krankheit kann für unsere Schweinebauern und den gesamten Fleischhandel existenzbedrohlich sein, daher sollte von Jagdreisen in gefährdete Gebiete Abstand genommen werden!

Seit dem erstmaligen Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in einem EU-Staat (Litauen) im Jahr 2014, breitet sich diese gefährliche Tierseuche weiter aus und hat mittlerweile Tschechien erreicht. Nur 80 km von der österreichischen Staatsgrenze sind zuletzt infizierte Wildschweinkadaver gefunden worden.

Allgemeines:

Die Afrikanische Schweinepest betrifft nur Wild- und Hausschweine. Sie ist für den Menschen völlig ungefährlich, endet aber für Schweine meist schnell tödlich. Der Auslöser dafür ist ein Virus, für das es keinen Impfstoff gibt. Dieses bleibt monatelang, auch in Kadavern oder verarbeitetem Fleisch, infektiös. Symptome bei den Wildschweinen sind:

Gehäufte Todesfälle (Fallwild), Blutungen, Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen  und eine verringerte Fluchtbereitschaft.

 

Übertragen wird die Krankheit:

  • – durch direkten Kontakt mit infizierten Wildschweinen bzw. Kadavern,
  • – durch den Menschen bzw. durch seine Ausrüstung (Kleidung, Schuhe, etc.),
  • – durch Lebensmittelabfälle
  • – oder kurzfristig und unmittelbar nach dem Reviergang evtl. durch den Jagdhund.

 

Der Tourismus, der europäische Warenverkehr und Personenverkehr (Erntehelfer, Pflegepersonal etc.) stellen ebenfalls ein Verbreitungsrisiko durch Lebensmittel dar.

 

Maßnahmen bei offensichtlich kranken Wildschweinen:

Bei Erkennen eines kranken Tiers ist sofort dem Amtstierarzt Bescheid zu geben. Kranke

Tiere müssen erlegt werden und deren Kadaver dürfen nicht aufgebrochen werden.

Greifen Sie das Stück am besten gar nicht an!!

 

Maßnahmen bei Fallwild-Funden:

Bei Fund eines seuchenverdächtigen Kadavers ist unverzüglich der Amtstierarzt mit

genauer Angabe zum Fundort zu verständigen. Die Kadaver sind an der Fundstelle zu

belassen. Die Jagdausrüstung ist in diesem Fall sorgfältig zu reinigen.

 

Gefährdete Gebiete:

Besondere Vorsicht ist in folgenden Ländern geboten: Tschechien, Polen, Lettland, Estland, Litauen, Rumänien, Russland, Weißrussland und in der Ukraine. In diese Gegenden sollten keine Jagdreisen unternommen werden. Kann auf Jagdreisen, aus welchen Gründen auch immer, aktuell nicht verzichtet werden, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

  • Nehmen Sie möglichst wenig eigene Jagdausrüstung mit.
  • Wenn doch, dann nach der Rückkehr die Kleidung bei mind. 70° C waschen.
  • Jagdschuhe und Stiefelprofile gut waschen und desinfizieren.
  • Möglichst nicht mit dem eigenen Auto in die dortigen Reviere fahren.
  • Wenn doch, Autoreifen waschen und desinfizieren.
  • Sämtliches Equipment vor der Heimreise mit Desinfektionsmittel reinigen.
  • Importieren Sie keine unbehandelten Trophäen, Fleisch/Wildbret sowie frische und verarbeitete Lebensmittel nach Österreich!!!
  • Vermeiden Sie den Kontakt zu kranken oder verendeten Wildschweinen.

 

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt der AGES im Anhang sowie auf unserer

Website: https://www.ooeljv.at/aktuelles/aktuelles-termine/die-afrikanische-schweinepest-ruckt-bedrohlich-naher/ und http://www.fragen-zur-jagd.at/aus-dem-jagdleben/2018/die-afrikanische-schweinepest/

 

   
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