Änderung im Waffengesetz

Änderung im Waffengesetz, OÖ LJV

Eine kleine Änderung im Waffengesetz für Jäger, die am Mittwoch, 14. Dezember 2016 im Parlament beschlossen wurde. Wir kämpfen weiter!

Die Änderung im Waffengesetz, die am Mittwoch, 14. Dezember 2016 im Parlament beschlossen wurde, bringt die Möglichkeit, Schallmodulatoren für „Berufsjäger“ zu beantragen

Im „Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres“ gab es bis Mittwoch die Chance, durch eine Änderung im Waffengesetz die noch immer offene Frage der „verweigerten Waffenpässe für Jäger und Jagdschutzorgane“ zum Wohle der Jagd zu regeln.

 

Die Idee, ins Waffengesetz eine neue Bestimmung aufzunehmen, die künftig Jägerinnen und Jägern das Führen von Schusswaffen der Kategorie B erlauben sollte, wenn sie im Besitz einer gültigen Jagdkarte und einer gültigen Waffenbesitzkarte sind, wurde zwischen den Koalitionsparteien verhandelt. Diese Variante einer positiven Lösung für die Jagd fand auch Aufnahme in die Forderungen des ÖVP-Klubs zur diskutierten Änderung des Waffengesetzes und in entsprechende Anträge im Nationalrat. Letztlich fand dieser Vorschlag leider keine Mehrheit im Parlament, da der Koalitionspartner der ÖVP, die SPÖ, keine über die Organe der öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizisten) hinausgehende Änderungen des Waffengesetzes in Bezug auf Waffenpässe mittrug.

 

Für LJM DI Josef Pröll, der für die Landesjägermeisterkonferenz diesbezüglich bei Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka war und die Sachargumente präsentiert hatte, ist klar: Jäger sind im Jagdrevier schon bewaffnet unterwegs und wären daher nicht gefährlicher, wenn sie künftig auch B-Waffen nach den jagdrechtlichen Vorschriften – nur im jagdlichen Einsatz – führen und verwenden dürften. Ohne Ausstellung von Waffenpässen für diesen eingeschränkten Zweck hätte dabei auch eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung erzielt werden können.

 

Diese für die Sicherheit im Jagdbetrieb (Fangschuss bei KFZ-Fallwild, Fangschuss bei der Nachsuche, Fallenjagd) sinnvolle und auch notwendige Variante der Änderung des Waffengesetzes wird daher schon im Frühjahr 2017 neuerlich Thema eines Anlaufs der Landesjagdverbände sein.

 

Gesetzgeber nimmt den Ball für „mehr Gesundheit beim Kugelschuss“ auf und schafft erstmals die Möglichkeit für „Schallmodulatoren“ bei Berufsjägern

Ein großer Schritt gelang in einem anderen – technischen – Bereich zum Wohle der Gesundheit der Jägerinnen und Jäger – zumindest der angestellten Berufsjäger und Mitarbeiter von Betrieben, deren berufliche Aufgabe der Abschuss von Wild ist. Künftig soll der Arbeitgeber den Antrag stellen können, eine Bewilligung für eine „Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalls“ zu erwirken. Der angestellte Jäger wird dann in der Lage sein, diese Schallmodulatoren bei der Erfüllung seiner beruflichen Verpflichtung zu verwenden.

 

Wie sehr die Gesundheit eines „nicht angestellten Jägers“, eines Eigenjagdberechtigten oder Einzelpächters ebenso schützenswert anzusehen sein wird, werden die kommenden Diskussionen und Verhandlungen mit dem Gesetzgeber zeigen müssen.

 

LJM Sepp Brandmayr dazu: „Hier ist entscheidend, dass der Schutz der Gesundheit des jeweiligen Schützen ein Anliegen ist, das auch dem Nationalrat nicht verschlossen bleiben darf.“

Schallmodulatoren reduzieren den Schussknall nicht so extrem, wie man es aus Filmen kennt, sondern nur unter eine gesundheitsgefährdende Grenze. „Der Schussknall bleibt danach noch immer mehrere Kilometer hörbar. Beim Thema Gesundheit haben wir einen wichtigen Schritt geschafft – der aber nicht der letzte Schritt sein kann“, so LJM Brandmayr.

   
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