Erneuerungen im Waffengesetz

Jagd- und Waffenrecht

Die Waffengesetznovelle - Die wichtigsten Punkte für Jägerinnen und Jäger, BGBI. / Nr. 97/2018
von Dr. Werner Schiffner, MBA, LJM ÖR Sepp Brandmayr und GF Mag. Christopher Böck

 

Zusammenfassung für die Praxis
Der Schalldämpfer darf mit der gültigen Jagdkarte bei regelmäßiger Ausübung der Jagd nun österreichweit verwendet werden. ABER: Das Oö Jagdgesetz muss vom Oö Landtag aber eventuell noch adaptiert werden. Sie können einen Schalldämpfer also bereits erwerben, warten Sie aber noch bis auf weiteres mit der Verwendung desselben. ACHTUNG: Wenn die Jagdkarte nicht mehr gültig ist (das heißt, ohne Einzahlung des Jahresbeitrages) oder diese entzogen wurde, muss der Schalldämpfer nach sechs Monaten abgegeben werden.

Eine Jägerin oder ein Jäger mit gültiger Jagdkarte UND Waffenbesitzkarte darf während der Ausübung der Jagd Waffen der Kategorie B, also „Halbautomaten“ (mit Magazinbeschränkung) und Faustfeuerwaffen, führen. Der Weg zu oder von der Jagd zählt grundsätzlich dazu, nicht aber wenn dieser Weg unverhältnismäßig weit ist. Dann muss die Waffe ungeladen in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden. Achten Sie genau darauf, wann Sie die Waffe führen dürfen und wann sie transportiert werden muss. ACHTUNG: Auf keinen Fall darf die Waffe im KFZ zurückgelassen werden. Auch nicht im Jagdrevier!

Die Schusswaffen der Kategorien C und D wurden zusammengefasst. Das heißt, dass nun alle Waffen der ehemaligen Kategorie D, also Flinten, registriert werden müssen. Sie haben dazu bis zum 14.12.2021 Zeit.

Zum vollständigen Artikel geht es hier:

Waffengesetz Novelle 2018

 

   
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