Verwendung des Schalldämpfers zur Jagd

Verwendung des Schalldämpfers zur Jagd, OÖ LJV

Der OÖ. Landesjagdverband hat seit geraumer Zeit darauf hingewiesen, dass das OÖ Jagdgesetz an das Waffengesetz angepasst werden muss und auch die oö. Jägerinnen und Jäger mit dem Schalldämpfer jagen gehen dürfen.

Nach eingehender Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und der Möglichkeiten zur Umsetzung der Änderung des Waffengesetzes in Oberösterreich durch den Gesetzgeber ( OÖ Landesregierung bzw. OÖ Landtag) wurde nun vor kurzem auf Anregung von Landesrat Hiegelsberger ein Initiativantrag zur Änderung des Oö. Jagdgesetzes eingebracht. Vorbehaltlich des Beschlusses des OÖ Landtages am 23. Mai 2019 wird mit Kundmachung der Novelle, der Verwendung des Schalldämpfers nichts mehr im Wege stehen. Nach Rücksprache mit dem Verfassungsdienst des Landes OÖ ist von einer Kundmachung bis Ende Mai auszugehen.

 

Der OÖ Landtag hat am 23. Mai 2019 der Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd zugestimmt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

https://www.ooeljv.at/die-ooe-jaegerschaft/schieswesen/waffenrecht/waffengesetz-novelle-2018/

   
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