Weiterbildung von Jagdschutzorganen

OÖ Jagdgesetz §38

(6) Ab dem Zeitpunkt der Bestätigung bzw. Bewilligung der Bestellung ist alle vier Jahre wiederkehrend zumindest eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Bei dieser kann es sich um eine vom Oö. Landesjagdverband angebotene (§ 71 Z 5) oder eine gleichwertige Fortbildungsveranstaltung handeln. Wesentlich ist, dass in deren Rahmen die durch Verordnung gemäß Abs. 8 festgelegten Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Der Besuch einer gleichwertigen Fortbildungsveranstaltung ist dem Oö. Landesjagdverband entsprechend nachzuweisen. Der Oö. Landesjagdverband hat ein Verzeichnis der Jagdschutzorgane samt den jeweiligen Terminen für den Eintritt der Fortbildungspflicht zu führen. Weist ein Jagdschutzorgan den Besuch einer entsprechenden Fortbildungsveranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig nach, hat der Oö. Landesjagdverband dies unverzüglich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. In diesem Fall hat die Bezirksverwaltungsbehörde nach Abs. 3 vorzugehen und die Bestätigung bzw. Bewilligung der Bestellung zum Jagdschutzschutzorgan zu widerrufen. Die Bestätigung bzw. Bewilligung ist nicht zu widerrufen, wenn das Jagdschutzorgan besondere, nicht durch eigenes Verschulden eingetretene Umstände glaubhaft machen kann, die den rechtzeitigen Besuch der Fortbildungsveranstaltung unmöglich gemacht haben. In einem solchen Fall ist der Widerruf nur auszusprechen, wenn die Fortbildungsveranstaltung nicht binnen eines Jahres ab Wegfall des Verhinderungsgrundes besucht wird.

Laut Jagdverordnung 2024 §15 (3) umfasst die Fortbildungsveranstaltung ein Mindestausmaß von drei Stunden und folgende Fachgebiete:

1.Rechtsvorschriften, die die Ausübung der Jagd regeln;
2.Rechte und Pflichten der Jagdschutzorgane;
3.Aufgaben der Jagdschutzorgane im Zuge von Amtshandlungen (praktische Beispiele);
4.jagdfachliche Themenstellungen (insbesondere Fragen zur jagdlichen Bewirtschaftung, Natur- und Artenschutz, Wildökologie);
5.Grundkenntnisse der Mediation und des Konfliktmanagements.

Der OÖ Landesjagdverband stellt nach vollständiger Absolvierung aller Fachgebiete eine Teilnahmebestätigung aus.
Die einzelnen Fachgebiete können auch in Modulen absolviert werden, die folglich im Bildungspass für Jagdschutzorgane des OÖ Landesjagdverbandes bestätigt werden.
Der Bildungspass wird bei der ersten Modul-Fortbildung für Jagdschutzorgane ausgegeben und muss bis zur Absolvierung aller angeführten Module aufbewahrt werden.
Ob ein Seminar als Modul für die Fortbildung des Jagdschutzorganes angerechnet werden kann, ersehen Sie am Symbol der Seminarbeschreibung.

Weiterbildung von Jagdschutzorganen, OÖ LJV

   
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