Berufsjäger
Gemäß § 79 Abs.1 lit.e des Oö. Jagdgesetzes gehört es zu den Aufgaben des OÖ. Landesjagdverbandes, die fachliche Ausbildung der Berufsjäger und Jagdschutzorgane zu fördern.
In Durchführung dieses gesetzlichen Auftrages werden vom OÖ. Landesjagdverband nach Anhörung der OÖ. Berufsjägervereinigung und der OÖ. Landarbeiterkammer sowie der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich folgende Bestimmungen über die Ausbildung zum Berufsjäger und das Standesrecht des Berufsjägers erlassen: Berufsjaegerausbildungsordnung