Formulare & Anträge

Alle notwendigen Informationen zu unseren Formularen und Anträgen finden Sie nachfolgend.

Jagdkarte

Ausstellung der OÖ. Jagdkarte bzw. eines Duplikats der OÖ. Jagdkarte

Gemäß § 37 Abs. 2 OÖ. Jagdgesetz ist seit 1.1.2013 zur Ausstellung von Jagdkarten und von Duplikaten grundsätzlich der Landesjägermeister zuständig.
Anträge auf Ausstellung einer OÖ. Jagdkarte bzw. auf Ausstellung eines Duplikats der OÖ. Jagdkarte sind daher seit diesem Zeitpunkt an den Landesjägermeister zu richten und beim OÖ. Landesjagdverband, Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian als Geschäftsstelle einzubringen.


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Wichtig: Bei der Antragstellung müssen zum Antrag die im Leitfaden angeführten Unterlagen beigeschlossen sein!

Passbildkriterien unbedingt beachten!

Bitte den Antrag direkt online ausfüllen, dann die Schaltfläche „pdf erstellen“ anklicken (der Antrag wird nun neu formatiert) und diesen anschließend ausdrucken. Im vorgesehenen Feld das Passbild (Kriterien beachten) einkleben und den Antrag 2fach unterschreiben. Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie dann mitsamt den Beilagen lt. Leitfaden an die Geschäftsstelle des OÖ. Landesjagdverbandes in Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian.

Sie möchten den Antrag nicht per Post schicken? Dann besuchen Sie uns persönlich im Schloss Hohenbrunn. Bitte beachten Sie, dass bei uns in der Geschäftsstelle nur Barzahlungen möglich sind! (Kosten siehe Leitfaden Ausstellung Jagdkarte)

Jagdkartenausstellung & Jagdgastkartenausstellung nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich!

Zum Antrag

Die Gültigkeit Ihrer Jagdkarte wird durch Erlag des Mitgliedsbeitrages an den OÖ. Landesjagdverband zu Beginn des neuen Jagdjahres jeweils um ein weiteres Jagdjahr (Beginn 1. April) verlängert. Wir weisen darauf hin, dass jene Personen, an welche ein Zivildienstbescheid ausgestellt wurde, für die Dauer von 15 Jahren ab Ausstellung des Zivildienstbescheides zur Führung einer Jagdwaffe in Ausübung der Jagd nicht berechtigt sind. Allerdings kann die Sicherheitsdirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen für die Ausübung der Jagd mit Bescheid eine Ausnahme vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Der Umtausch der „alten“ Jagdkarte auf die „neue“ Jagdkarte (Scheckformformat)

Für einen reibungslosen und schnellen Jagdkartenumtausch ist die Beachtung folgender Punkte notwendig.

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Dieses Anleitungsvideo können Sie hier auch vergrößert ansehen
Punkt 1:
Antrag (siehe unten) vollständig ausfüllen -> PDF erstellen -> ausdrucken.
Auf den ausgedruckten Antrag Passbild* kleben und bei „Unterschrift des Antragstellers“ nicht über den Rand schreiben.
*Passbildkriterien unbedingt beachten! 

Punkt 2:
Folgende Unterlagen an den OÖ. Landesjagdverband schicken oder persönlich abgeben. Bei persönlicher Abgabe müssen Sie BAR bezahlen und dürfen auf die Ausstellung warten.

a) den Antrag

b) die „alte“ Jagdkarte (siehe auch: „Häufig gestellte Fragen“)

c) Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Identitätsausweis)

Punkt 3: (entfällt bei persönlicher Abgabe)
Sofern der Antrag samt den Unterlagen ordnungsgemäß beim Landesjagdverband eingelangt ist, erhalten sie in wenigen Tagen eine Gebührenvorschreibung welche sie zur Überweisung bringen.

Punkt 4: (entfällt bei persönlicher Abgabe)
Nachdem beim Landesjagdverband ihre Zahlung eingelangt ist wird ihnen die Jagdkarte per Post zugesandt

Häufig gestellte Fragen:

Die Jagdkarte wurde mir gestohlen?
AW: Wenn die Jagdkarte gestohlen wurde, sollte eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Die Anzeige kann bei jeder Sicherheitsbehörde (Landespolizeidirektion Bezirkshauptmannschaft,…), in erster Linie aber bei den Polizeiinspektionen erstattet werden.

Weitere Informationen zur Diebstahlsanzeige

Die Jagdkarte ging verloren bzw. wird nicht mehr gefunden?
AW: Wenn Sie die Jagdkarte verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen.
Zuständige Stelle ist die Fundbehörde (Das Gemeindeamt bzw. in Statutarstädten der Magistrat)

Weitere Informationen zur Verlustanzeige

Kosten?
AW: Die Kosten sind im Leitfaden zur Ausstellung der Oö. Jagdkarte bwz. eines Duplikates der Oö. Jagdkarte abgedruckt.

AW: Die Kosten sind im Leitfaden zur Ausstellung der Oö. Jagdkarte bwz. eines Duplikates der Oö. Jagdkarte abgedruckt.

Leitfaden zur Ausstellung eines Duplikates der OÖ Jagdkarte

Bitte den Antrag direkt online ausfüllen, dann die Schaltfläche „pdf erstellen“ anklicken (der Antrag wird nun neu formatiert) und diesen anschließend ausdrucken. Im vorgesehenen Feld das Passbild (Kriterien beachten) einkleben und den Antrag 2fach unterschreiben. Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie dann mitsamt den Beilagen lt. Leitfaden an die Geschäftsstelle des Oö Landesjagdverbandes in Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian.

Sie möchten den Antrag nicht per Post schicken? Dann besuchen Sie uns persönlich im Schloss Hohenbrunn. Bitte beachten Sie, dass bei uns in der Geschäftsstelle nur Bar- oder Bankomatzahlungen möglich sind! (Kosten siehe Leitfaden zur Ausstellung eines Duplikats) Wir bitten um Terminvereinbarung! 

Zum Antrag

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.



Jagdgastkarte

Jagdgastkarten werden vom Bezirksjägermeister an den Jagdausübungsberechtigten für die laufende Jagdperiode ausgestellt. Vom Jagdausübungsberechtigten dürfen die Jagdgastkarten an folgende Personen ausgefolgt werden:

  1. an Personen, die bereits in einem anderen Bundesland eine nach den dort geltenden Bestimmungen gültige Jagdkarte besitzen,
  2. an Personen, die im Besitz einer gültigen jagdlichen Legimitation eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind sowie
  3. an Personen, die im Besitz einer – erforderlichenfalls in beglaubigter Form übersetzten – gültigen jagdlichen Legimitation eines anderen als in Z 2 angeführten Staates sind.

Die Jagdgastkarten gelten für das ganze Bundesland Oberösterreich für die Dauer von vier Wochen ab der Aushändigung durch den Jagdausübungsberechtigten.
Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiter des OÖ Landesjagdverbandes telefonisch unter 07224 – 20083 sowie unter office@ooeljv.at.

Jagdprüfung

Informationen zur Jagdprüfung finden Sie in unserem Aus- und Weiterbildungsbereich.  
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    Waldschutzmaßnahmen und Lebensraum

    Antrag für die Förderung von Vergleichsflächen


    Antrag auf Beihilfe für den Ankauf von Verbiss-Schutzmitteln zum Verstreichen

    Antrag auf Beihilfe für den Ankauf von Duftzaun-Schaum und Konzentrat

    Antrag Genehmigungsnummer für Hecken- und Pflanzenprojekte

    Jagdhunde

    Antrag auf Beihilfe zur Jagdhunde Mehrfachimpfung

    Der OÖ. Landesjagdverband gewährt € 20,00 Beihilfe (pro Mehrfachimpfung, Jahr und Jagdhund) zur Jagdhunde-Mehrfachimpfung (Tollwut, Staupe, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten muss in der Impfung enthalten sein).

    Seit 1.4.2014 wird statt der Tollwutimpfung nur die Mehrfachimpfung bezuschusst.

    zum Beihilfenantrag für Jagdhunde-Mehrfachimpfung

    Antrag auf Schadensbeihilfe - Jagdhundeunfall

    Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der OÖ Landesjagdverband eine finanzielle Beihilfe bei Verlust oder Verletzung Ihres geprüften oder in Ausbildung stehenden Jagdhundes gemäß der Jagdhunde Beihilfenordnung.

    Der Antrag ist über die Kundenzone des OÖ Landesjagdverbandes zu stellen.

    zum Beihilfenantrag für Jagdhunde

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    Hundeversicherung PetCare
    Alles Infos finden Sie unter: PET CARE LINK oder hier im PetCare Info Folder
    Meldeformular – Hundemeldung an den Bezirkshundereferent
    Seit Oktober 2019 sind Jagdhunde (sowie auch die Abschussmeldungen) elektronisch in der Jagdapplikation JADA vom Jagdausübungsberechtigten (Jagdleiter) zu melden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Bezirkshundereferenten

    Bernhard Littich

    Landeshundereferent

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    bernhard@littich.at

    07732/46046

    0681/ 20857106

    Piesing 19

    4682 Geboltskirchen

    Ing. Alois Auinger

    Landeshundereferent Stv. und Bezirkshundereferent Linz und Linz-Land

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    auinger.alois@aon.at

    0664/ 829 89 33

    Kreuzfeldstr. 7

    4470 Enns

    Walter Schanda

    Bezirkshundereferent Braunau

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    walter.schanda@a1.net

    0664/ 190 97 19

    Häuslberg 27

    5231 Schalchen

    Wilhelm Rathmayr

    Bezirkshundereferent Eferding

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    wilhelm.rathmayr@helvetia.at

    0664/ 421 93 30

    Mannsdorf 16

    4083 Haibach ob der Donau

    Herbert Rammer

    Bezirkshundereferent Freistadt

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    rammer.h@hotmail.com

    0664 2741199

    Kornfeldstraße 26

    4293 Gutau

    Hubert Spitzer

    Bezirkshundereferent Gmunden

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    hubert.spitzer@aon.at

    0664/ 515 76 27

    Langbathstr. 38

    4802 Ebensee

    Jasmin Schinko

    Bezirkshundereferentin Kirchdorf

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    j.schinko@gmx.at

    0664/5459636

    Rettenpacherweg 6

    4550 Kremsmünster

    Gerhard Hofinger

    Bezirkshundereferent Grieskirchen

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    g.hofinger@outlook.at

    0699/81757576

    Oberwödling 21

    4710 Tollet

    Adolf Hellwagner

    Bezirkshundereferent Ried

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    hellwagner.ijghk@gmx.at

    07732 / 2016

    0699 /10551964

    Leiten 8

    4680 Haag / Hausruck

    Hubert Reumann

    Bezirkshundereferent Perg

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    hubertreumann385@gmail.com

    0664/ 805 565 144

    Forsthausstrasse 10

    4322 Windhaag

    Günter Märzinger

    Bezirkshundereferent Rohrbach

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    stift39@outlook.de

    0664/ 6155577

    Stift am Grenzbach 39

    4155 Nebelberg

    Johannes Gruber

    Bezirkshundereferent Schärding

    johannes.gruber@justiz.gv.at

    0676 7214 566

    Kurzenkirchen 25

    4770 Andorf

    Gerhard Andraschko

    Bezirkshundereferent Steyr Nord

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    g.andraschko@ooev.at

    0664/ 153 80 29

    Gärtnerstraße 30

    4421 Aschach an der Steyr

    Michael Carpella

    Bezirkshundereferent Urfahr Umgebung

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    carpellamichael@gmail.com

    0664 / 2621856

    Böhmer Straße 14

    4190 Bad Leonfelden

    Ing. Gerald Loy

    Bezirkshundereferent Vöcklabruck

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    gerald.loy@aon.at

    0664 / 601653823

    Pichlerstr. 19

    4872 Neukirchen an der Vöckla

    Gerhard Kraft

    Bezirkshundereferent Wels

    Formulare & Anträge, OÖ LJV

    gerhardkraft@gmx.net

    0699 / 11655159

    Wimsbacherstr. 1

    4651 Stadl-Paura

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    Anmeldeformular Brauchbarkeitsprüfung
  • Einmal im Jahr findet in jedem Bezirk eine Brauchbarkeitsprüfung statt. Die heurigen Prüfungen sind schon vorbei. Die nächsten Termine sind im Herbst 2022. Die Anmeldung zur Brauchbarkeitsprüfung schicken Sie bitte an den jeweiligen Bezirkshundereferenten.
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  • Sonstige Förderungen

    Antrag auf Beihilfe für die Rückvergütung der Haftpflichtversicherung für Drohnen

    Antrag auf Entschädigung für Schäden am Hausgeflügel

    Entschädigung - Schadenersatz für erlegte, mit PFAS verseuchte, Wildschweine

     

    Wildtiere

    Fallwilduntersuchung

    (Fall)Wilduntersuchungen bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Linz und am Forschungsinstitut für Wildtierkunde (FIWI) in Wien sowie bei den (Amts)Tierärzten werden nur mehr mit einem einheitlichen Formular durchgeführt. Damit dieses Formular Gültigkeit erlangt, ist die Genehmigungszahl beim OÖ. LJV zu erfragen! Ohne diese Genehmigungszahl ist das Formular ungültig und die Untersuchungskosten werden nicht vom OÖ. LJV übernommen! Die Kosten für den Versand durch die Fa. Medlog werden nicht übernommen. E-Mail an die Geschäftsstelle

    Antrag Fallwilduntersuchung

    Antrag auf Trichinenuntersuchung

    Das Trichinenlabor kann von kundigen Personen gem. § 27 Abs. 3 LMSVG für die Untersuchung von Wildschweinproben auf Trichinen genützt werden. Ab dem Jagdjahr 2018/19, also ab 1. April 2018, werden die Trichinenproben des Schwarzwildes an die AGES in Linz versandt. Die einsendenden Stellen, die Amtstierärzte der Bezirke sowie einige Tierärzte, haben sich nicht geändert. Die Kosten für die Untersuchung übernimmt der OÖ. Landesjagdverband und der Versand wird vom Land OÖ übernommen.

    NEU: Die Trichinenuntersuchung von Dachsen wird ebenso vom OÖ Landesjagdverband übernommen! Bitte richtig im Formular vermerken.

    Weitere Informationen zur Trichinenuntersuchung im Infoblatt der AGES

    ASP_Monitoring_Info_Sep. 2022

    Antrag auf Trichinenuntersuchung für Jäger

    Antragsformular Trichinen für NICHT OÖ Schwarzwild

    Antrag auf Trichinenuntersuchung für Wildverarbeitungsbetriebe

    Direktvermarktung von Wild aus der freien Wildbahn - Meldung

    Meldung der Direktvermarktung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft

    Direktvermarktung – Meldung

    Raufußhühner  (Auerhahnen | Birkhahnen)

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur selektiven Entnahme einzelner Auerhahnen / Birkhahnen während der Schonzeit.

    Muster Antragsformular Auerwild und Birkwild 2024 

    Formulare zur Zählung von Birkwild und Auerwild

    Zählformular_Auerwild (pfd)

    Zählformular_Auerwild (word)

    Zählformular_Birkwild (pdf)

    Zählformular_Birkwild (word)
     

    Sammelbestätigung für Kleinwild
    Bei der Abgabe von Kleinwild an den Großhandel, muss der Jagdleiter den „Begleitschein für Kleinwild“ ausfüllen:

    Wiederbeschaffenswerte von Lebendwild

    Jagd- und Waffenrecht

    Nachtzielgeräte - Zustimmung Jagdleiter

     Die Verwendung von Waffen mit künstlichen Nachtzielhilfen gemäß OÖ JagdG 2024 § 60 (2) erfordert die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigen oder bei genossenschaftlichen Jagdgebieten des Jagdleiters bzw. der Jagdleiterin.

    2024_Zustimmung Jagdleiter 2024

    Jagderlaubnisschein
     Formulare & Anträge, OÖ LJV

    Seit kurzem ist es möglich den Jagderlaubnisschein online auszufüllen und auszudrucken. Dies soll für die Jagdleiter eine Erleichterung sein. Sie müssen so nicht mehr händisch geschrieben werden. Gültig ist der Jagderlaubnisschein allerdings weiterhin nur mit der Unterschrift des Jagdleiters. Bitte doppelseitig und (wenn möglich) in Farbe ausdrucken und ausschneiden.

     

    Jagderlaubnisschein 2025 interaktiv

    Meldung von mehr als 19 Schusswaffen

    Wer – aus welchem Grunde immer – 19 oder mehr Schusswaffen in einer räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat dies der zuständigen Behörde mitzuteilen.

    Verkauf von gebrauchten Schusswaffen

    Hier finden Sie einen Mustervertrag für den Kauf oder Verkauf von gebrauchten Schusswaffen. VERTRAG ÜBER DEN VERKAUF GEBRAUCHTER SCHUSSWAFFEN

    Abschussmeldung (Protokollbuch)

    Für eine einwandfreie Rückverfolgbarkeit an wen das Lebensmittel Wild geliefert worden ist, ist es unerlässlich, die Informationen zur Lebensmittelkette in einem Protokollbuch abzubilden.
    Nähere Infos dazu finden Sie hier

    Vorlage Protokollbuch-Abschussmeldungen

     Legende – Abkürzungen (Ausfüllhilfe für Protokollbuch)

    Protokollbuch hier kaufen

     

     

    Gesetz & Richtlinien

    Wiederbeschaffungswerte von Lebendwild
    Die Wiederbeschaffungswerte von Lebendwild als sachverständige Schätzung für die Stellung von Schadenersatzansprüchen gem. § 1323 ff ABGB bei widerrechtlicher Tötung oder Entziehung von Wild aus freier Wildbahn. Wiederbeschaffungswert von Wildtieren


    Weitere Informationen zum OÖ Jagdgesetz sowie diverse Richtlinien finden Sie hier 

     

       
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