Formulare & Anträge

In der Kundenzone des OÖ Landesjagdverbandes finden Sie alle Förderungen, welche digital einzureichen sind.

Zur Kundezone des OÖ Landesjagdverbandes

Alle notwendigen Informationen zu unseren Formularen und Anträgen finden Sie nachfolgend.

Jagdkarte

Ausstellung der OÖ. Jagdkarte bzw. eines Duplikats der OÖ. Jagdkarte

Gemäß § 37 Abs. 2 OÖ. Jagdgesetz ist seit 1.1.2013 zur Ausstellung von Jagdkarten und von Duplikaten grundsätzlich der Landesjägermeister zuständig.
Anträge auf Ausstellung einer OÖ. Jagdkarte bzw. auf Ausstellung eines Duplikats der OÖ. Jagdkarte sind daher seit diesem Zeitpunkt an den Landesjägermeister zu richten und beim OÖ. Landesjagdverband, Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian als Geschäftsstelle einzubringen.


YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Wichtig: Bei der Antragstellung müssen zum Antrag die im Leitfaden angeführten Unterlagen beigeschlossen sein!

Passbildkriterien unbedingt beachten!

Bitte den Antrag direkt online ausfüllen, dann die Schaltfläche „pdf erstellen“ anklicken (der Antrag wird nun neu formatiert) und diesen anschließend ausdrucken. Im vorgesehenen Feld das Passbild (Kriterien beachten) einkleben und den Antrag 2fach unterschreiben. Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie dann mitsamt den Beilagen lt. Leitfaden an die Geschäftsstelle des OÖ. Landesjagdverbandes in Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian.

Sie möchten den Antrag nicht per Post schicken? Dann besuchen Sie uns persönlich im Schloss Hohenbrunn. Bitte beachten Sie, dass bei uns in der Geschäftsstelle nur Barzahlungen möglich sind! (Kosten siehe Leitfaden Ausstellung Jagdkarte)

Jagdkartenausstellung & Jagdgastkartenausstellung nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich!

Zum Antrag

Die Gültigkeit Ihrer Jagdkarte wird durch Erlag des Mitgliedsbeitrages an den OÖ. Landesjagdverband zu Beginn des neuen Jagdjahres jeweils um ein weiteres Jagdjahr (Beginn 1. April) verlängert. Wir weisen darauf hin, dass jene Personen, an welche ein Zivildienstbescheid ausgestellt wurde, für die Dauer von 15 Jahren ab Ausstellung des Zivildienstbescheides zur Führung einer Jagdwaffe in Ausübung der Jagd nicht berechtigt sind. Allerdings kann die Sicherheitsdirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen für die Ausübung der Jagd mit Bescheid eine Ausnahme vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Der Umtausch der „alten“ Jagdkarte auf die „neue“ Jagdkarte (Scheckformformat)

Für einen reibungslosen und schnellen Jagdkartenumtausch ist die Beachtung folgender Punkte notwendig.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Dieses Anleitungsvideo können Sie hier auch vergrößert ansehen
Punkt 1:
Antrag (siehe unten) vollständig ausfüllen -> PDF erstellen -> ausdrucken.
Auf den ausgedruckten Antrag Passbild* kleben und bei „Unterschrift des Antragstellers“ nicht über den Rand schreiben.
*Passbildkriterien unbedingt beachten! 

Punkt 2:
Folgende Unterlagen an den OÖ. Landesjagdverband schicken oder persönlich abgeben. Bei persönlicher Abgabe müssen Sie BAR bezahlen und dürfen auf die Ausstellung warten.

a) den Antrag

b) die „alte“ Jagdkarte (siehe auch: „Häufig gestellte Fragen“)

c) Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Identitätsausweis)

Punkt 3: (entfällt bei persönlicher Abgabe)
Sofern der Antrag samt den Unterlagen ordnungsgemäß beim Landesjagdverband eingelangt ist, erhalten sie in wenigen Tagen eine Gebührenvorschreibung welche sie zur Überweisung bringen.

Punkt 4: (entfällt bei persönlicher Abgabe)
Nachdem beim Landesjagdverband ihre Zahlung eingelangt ist wird ihnen die Jagdkarte per Post zugesandt

Häufig gestellte Fragen:

Die Jagdkarte wurde mir gestohlen?
AW: Wenn die Jagdkarte gestohlen wurde, sollte eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Die Anzeige kann bei jeder Sicherheitsbehörde (Landespolizeidirektion Bezirkshauptmannschaft,…), in erster Linie aber bei den Polizeiinspektionen erstattet werden.

Weitere Informationen zur Diebstahlsanzeige

Die Jagdkarte ging verloren bzw. wird nicht mehr gefunden?
AW: Wenn Sie die Jagdkarte verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen.
Zuständige Stelle ist die Fundbehörde (Das Gemeindeamt bzw. in Statutarstädten der Magistrat)

Weitere Informationen zur Verlustanzeige

Kosten?
AW: Die Kosten sind im Leitfaden zur Ausstellung der Oö. Jagdkarte bwz. eines Duplikates der Oö. Jagdkarte abgedruckt.

AW: Die Kosten sind im Leitfaden zur Ausstellung der Oö. Jagdkarte bwz. eines Duplikates der Oö. Jagdkarte abgedruckt.

Leitfaden zur Ausstellung eines Duplikates der OÖ Jagdkarte

Bitte den Antrag direkt online ausfüllen, dann die Schaltfläche „pdf erstellen“ anklicken (der Antrag wird nun neu formatiert) und diesen anschließend ausdrucken. Im vorgesehenen Feld das Passbild (Kriterien beachten) einkleben und den Antrag 2fach unterschreiben. Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Sie dann mitsamt den Beilagen lt. Leitfaden an die Geschäftsstelle des Oö Landesjagdverbandes in Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian.

Sie möchten den Antrag nicht per Post schicken? Dann besuchen Sie uns persönlich im Schloss Hohenbrunn. Bitte beachten Sie, dass bei uns in der Geschäftsstelle nur Bar- oder Bankomatzahlungen möglich sind! (Kosten siehe Leitfaden zur Ausstellung eines Duplikats) Wir bitten um Terminvereinbarung! 

Zum Antrag

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.



Jagdgastkarte

Jagdgastkarten werden vom Bezirksjägermeister an den Jagdausübungsberechtigten für die laufende Jagdperiode ausgestellt. Vom Jagdausübungsberechtigten dürfen die Jagdgastkarten an folgende Personen ausgefolgt werden:

  1. an Personen, die bereits in einem anderen Bundesland eine nach den dort geltenden Bestimmungen gültige Jagdkarte besitzen,
  2. an Personen, die im Besitz einer gültigen jagdlichen Legimitation eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind sowie
  3. an Personen, die im Besitz einer – erforderlichenfalls in beglaubigter Form übersetzten – gültigen jagdlichen Legimitation eines anderen als in Z 2 angeführten Staates sind.

Die Jagdgastkarten gelten für das ganze Bundesland Oberösterreich für die Dauer von vier Wochen ab der Aushändigung durch den Jagdausübungsberechtigten.
Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiter des OÖ Landesjagdverbandes telefonisch unter 07224 – 20083 sowie unter office@ooeljv.at.

Jagdprüfung

Informationen zur Jagdprüfung finden Sie in unserem Aus- und Weiterbildungsbereich.  
  •  [/toggle]

  • Versicherung

    Drohnenversicherung - Antrag auf Beihilfe für die Rückvergütung
    der Haftpflichtversicherung für Drohnen

    In den vergangenen Jahren hat sich der Einsatz von Drohnen in Kombination mit Wärmebildtechnik im Bereich der Rehkitzsuche etabliert. Der OÖ Landesjagdverband bietet daher eine neue Förderung und übernimmt ab 1.1.2022 die Kosten für die Drohnen-Haftpflichtversicherung. (Höchstgrenze € 80,00)

  • Der Antrag muss im laufenden Jahr der Versicherung mit der Prämienvorschreibung sowie dem bezahlten Einzahlungsbeleg beim OÖ. Landesjagdverband digital über die Kundenzone eingereicht werden.
  •  


  • Waldschutzmaßnahmen und Lebensraum

    Antrag für die Förderung von Vergleichsflächen

    Antrag für die Förderung eines Waldschutzzaunes/Einzelschutzes
    Seit 1. Februar 2021 gibt es den Waldfonds, eine Initiative des Bundesministeriums für Landwirtschaft. Dabei können verschiedene gut dotierte Förderungen beantragt werden, unter anderem auch Maßnahmen zur Wiederaufforstung sowie Maßnahmen gegen Wildschäden.
    Daher wird, in Abstimmung mit dem Amt der OÖ. Landesregierung, mit 1. April 2021 die Förderung von Schutzmaßnahmen seitens des OÖ. Landesjagdverbandes geändert. Für das Aufstellen von Waldschutzzäunen bzw. Einzelschutz wird unsererseits nur dann eine Förderung gewährt, wenn diese aus dem Waldfonds herausfallen und nicht gefördert werden.
    Doppelförderungen sind ausgeschlossen, Anträge werden genauestens geprüft.
  • Die Anträge sind digital über die Kundenzone des Landesjagdverbandes einzureichen. Der Bezirksförster oder Kammerforstberater berät und bestätigt nach dem Einreichen ihres Antrages, dass der Antragsteller beim Waldfonds keine Förderung erhält. Die Rechnung des Zaunes und der Lageplan der aufgeforsteten Fläche sind elektronisch als .pdf oder .jpeg beizulegen.
  • Für den Abbau von Altzäunen können Jagdgesellschaften nach wie vor beim Landesjagdverband um eine Förderung ansuchen. NEU ist, dass direkt das Konto des Jagdgesellschaft oder des Grundeigentümers ausgewählt werden kann. Den Antrag kann nur der Jagdleiter stellen.
  •  
  •  

    • Weitere Infos zum Waldfonds finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums bzw. beim Amt der OÖ. Landesregierung:

    https://www.waldfonds.at/

    https://www.land-oberoesterreich.gv.at/248838.htm

    https://www.land-oberoesterreich.gv.at/248901.htm


    Antrag auf Beihilfe für den Ankauf von Verbiss-Schutzmitteln zum Verstreichen

  • Rückvergütung für 50 % des Kaufpreises von handelsüblichen und zugelassenen Verbiss-Schutzmitteln zum Verstreichen, eine Beihilfe wird bei Vorlage der Rechnung samt Unterschrift des Jagdleiters, welche digital beizulegen ist, gewährt.
  •  

    [/toggle]

    Antrag Genehmigungsnummer für Hecken- und Pflanzenprojekte
    Jene Jäger bzw. Jagdgesellschaften, die sich Pflanzen bei den Vertragspartnern des OÖ. Landesjagdverbandes abholen, müssen bei der Baumschule ein Bestätigungsschreiben mit Genehmigungsnummer des LJV vorlegen.

    Das Hecken- oder Waldrandprojekt ist vorher mit kurzem Schreiben und inkl. Karte in der Geschäftsstelle einzureichen, nach Prüfung bekommen Sie die Genehmigungsnummer zugeteilt.

    Mit dieser Bestätigung können Sie dann wie gewohnt die Pflanzen abholen, vorzugsweise in 10er Bündeln. Die Kosten übernimmt nach wie vor der OÖ. Landesjagdverband.

    zum Antrag auf die kostenlose Abgabe von Sträuchern
    •  

    Jagdhunde

    Antrag auf Beihilfe zur Jagdhunde Mehrfachimpfung

    Der OÖ. Landesjagdverband gewährt € 20,00 Beihilfe (pro Mehrfachimpfung, Jahr und Jagdhund) zur Jagdhunde-Mehrfachimpfung (Tollwut, Staupe, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten muss in der Impfung enthalten sein).

    Seit 1.4.2014 wird statt der Tollwutimpfung nur die Mehrfachimpfung bezuschusst.

    zum Beihilfenantrag für Jagdhunde-Mehrfachimpfung

    Antrag auf Schadensbeihilfe - Jagdhundeunfall

    Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der OÖ Landesjagdverband eine finanzielle Beihilfe bei Verlust oder Verletzung Ihres geprüften oder in Ausbildung stehenden Jagdhundes gemäß der Jagdhunde Beihilfenordnung.

    Der Antrag ist über die Kundenzone des OÖ Landesjagdverbandes zu stellen.

    zum Beihilfenantrag für Jagdhunde

  •  

  • Hundeversicherung PetCare
    Alles Infos finden Sie unter: PET CARE LINK oder hier im PetCare Info Folder
    Meldeformular – Hundemeldung an den Bezirkshundereferent
    Seit Oktober 2019 sind Jagdhunde (sowie auch die Abschussmeldungen) elektronisch in der Jagdapplikation JADA vom Jagdausübungsberechtigten (Jagdleiter) zu melden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Bezirkshundereferenten.
    Anmeldeformular Brauchbarkeitsprüfung
  • Einmal im Jahr findet in jedem Bezirk eine Brauchbarkeitsprüfung statt. Die heurigen Prüfungen sind schon vorbei. Die nächsten Termine sind im Herbst 2022. Die Anmeldung zur Brauchbarkeitsprüfung schicken Sie bitte an den jeweiligen Bezirkshundereferenten 
  •  
  •  
  •  

  • Wildtiere

    Fallwilduntersuchung

    (Fall)Wilduntersuchungen bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Linz und am Forschungsinstitut für Wildtierkunde (FIWI) in Wien sowie bei den (Amts)Tierärzten werden nur mehr mit einem einheitlichen Formular durchgeführt. Damit dieses Formular Gültigkeit erlangt, ist die Genehmigungszahl beim OÖ. LJV zu erfragen! Ohne diese Genehmigungszahl ist das Formular ungültig und die Untersuchungskosten werden nicht vom OÖ. LJV übernommen! Die Kosten für den Versand durch die Fa. Medlog werden nicht übernommen. E-Mail an die Geschäftsstelle

    Antrag auf Trichinenuntersuchung

    Das Trichinenlabor kann von kundigen Personen gem. § 27 Abs. 3 LMSVG für die Untersuchung von Wildschweinproben auf Trichinen genützt werden. Ab dem Jagdjahr 2018/19, also ab 1. April 2018, werden die Trichinenproben des Schwarzwildes an die AGES in Linz versandt. Die einsendenden Stellen, die Amtstierärzte der Bezirke sowie einige Tierärzte, haben sich nicht geändert. Die Kosten für die Untersuchung übernimmt der OÖ. Landesjagdverband und der Versand wird vom Land OÖ übernommen.

    Weitere Informationen zur Trichinenuntersuchung im

  •  

  • Direktvermarktung von Wild aus der freien Wildbahn - Meldung

    Meldung der Direktvermarktung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft

    Raufußhühner  (Auerhahnen | Birkhahnen)

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur selektiven Entnahme einzelner Auerhahnen / Birkhahnen während der Schonzeit.

    Muster Antragsformular Auerwild und Birkwild 2024 

  • Formulare zur Zählung von Birkwild und Auerwild
  •  
  • Sammelbestätigung für Kleinwild
    Bei der Abgabe von Kleinwild an den Großhandel, muss der Jagdleiter den „Begleitschein für Kleinwild“ ausfüllen:

    Wiederbeschaffenswerte von Lebendwild

    Jagd- und Waffenrecht

    Nachtzielgeräte - Zustimmung Jagdleiter

     Die Verwendung von Waffen mit künstlichen Nachtzielhilfen gemäß OÖ JagdG 2024 § 60 (2) erfordert die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigen oder bei genossenschaftlichen Jagdgebieten des Jagdleiters bzw. der Jagdleiterin.

    2024_Zustimmung Jagdleiter 2024

  • Jagderlaubnisschein
     Formulare & Anträge, OÖ LJV
  • Seit kurzem ist es möglich den Jagderlaubnisschein online auszufüllen und auszudrucken. Dies soll für die Jagdleiter eine Erleichterung sein. Sie müssen so nicht mehr händisch geschrieben werden. Gültig ist der Jagderlaubnisschein allerdings weiterhin nur mit der Unterschrift des Jagdleiters. Bitte doppelseitig und (wenn möglich) in Farbe ausdrucken und ausschneiden.
  •  
  • Meldung von mehr als 19 Schusswaffen

    Wer – aus welchem Grunde immer – 19 oder mehr Schusswaffen in einer räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat dies der zuständigen Behörde mitzuteilen.

    Verkauf von gebrauchten Schusswaffen
  • Hier finden Sie einen Mustervertrag für den Kauf oder Verkauf von gebrauchten Schusswaffen. VERTRAG ÜBER DEN VERKAUF GEBRAUCHTER SCHUSSWAFFEN
  • Abschussmeldung (Protokollbuch)
  • Für eine einwandfreie Rückverfolgbarkeit an wen das Lebensmittel Wild geliefert worden ist, ist es unerlässlich, die Informationen zur Lebensmittelkette in einem Protokollbuch abzubilden.
    Nähere Infos dazu finden Sie hier
  •  
  •  

    Gesetz & Richtlinien

  • Wiederbeschaffungswerte von Lebendwild
    Die Wiederbeschaffungswerte von Lebendwild als sachverständige Schätzung für die Stellung von Schadenersatzansprüchen gem. § 1323 ff ABGB bei widerrechtlicher Tötung oder Entziehung von Wild aus freier Wildbahn.

  • Weitere Informationen zum OÖ Jagdgesetz sowie diverse Richtlinien finden Sie hier

       
    Facebooktwitter

    Die OÖ-Jagd App

    Unser Youtube-Kanal

    Unsere Facebook Seite

    Smartphone

    Der OÖ Jäger