Schlichter
Hier finden Sie die Liste der Schlichter samt deren Zuständigkeitsbereich
Die von der Landesregierung bestellten und angelobten Schlichter nehmen mit 01.01.2025 ihre Tätigkeit auf. Die bisherigen Jagd- und Wildschadenskommissionen werden durch die Schlichter abgelöst und haben nur noch die bereits vor 01.01.2025 anhängigen Verfahren abzuschließen.
Sollte nach 01.01.2025 ein Jagd- bzw. Wildschaden bekannt werden, eine Einigung zwischen der oder dem Geschädigten und der bzw. dem Jagdausübungsberechtigten nicht zustande kommen, kann die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens verlangt werden. Einigen sich die beiden Parteien (Geschädigte oder Geschädigter und Jagdausübungsberechtigte bzw. Jagdausübungsberechtigter) auf irgendeine eine Person aus der folgenden Liste, ist diese für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens zuständig, unabhängig von der Einteilung laut Liste. Kommt eine Einigung auf eine bestimmte Person nicht zustande ist der dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Bezirk, Forst- oder Landwirtschaft, Buchstabenzuteilung) zugeteilte Schlichter zuständig. Bei der Zuständigkeit nach Buchstaben ist der erste Buchstabe des Nachnamens der oder des Geschädigten für die Zuteilung maßgeblich.