Versicherungsschutz
Der Oberösterreichische Landesjagdverband hat in dem Bestreben, seinen Mitgliedern wichtigen Versicherungsschutz zu bieten, für alle Mitglieder folgende Versicherungen abgeschlossen:
Jagdhaftpflicht – Weltweiter Geltungsbereich
Die OÖ. Versicherung AG bietet einen Jagdhaftpflichtversicherungsschutz für die oberösterreichischen Jägerinnen und Jäger, die die OÖ. Jagdkarte gelöst haben. Im Rahmen des Deckungsumfanges der Jagdhaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht der Jägerinnen und Jäger weltweit versichert.
Grundlage sind die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Schadenersatz wird für Personen und/oder Sachschäden bis zu einer Summe von 4.000.000,00 Euro je Schadenereignis geleistet.
Die OÖ. Versicherung übernimmt auch die Kosten der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die versicherte Person genießt Versicherungsschutz in seiner Eigenschaft als Jäger, Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer, Jagdverwalter, Jagdveranstalter, Förster, Forstbeamte, Berufsjäger und Jagdaufseher. Versicherungsschutz besteht bei erlaubtem Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd.
Mitversichert sind auch Haftpflichtansprüche aus dem Bestand und der Verwendung von Jagdeinrichtungen. Weiters sind auch bis zu drei Jagdhunde bzw. drei jagdlich geeignete Greifvögel mitversichert. Diese Hundehaftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt subsidiär zu bestehenden Versicherungen.
Das heißt, falls für den Jagdhund keine anderweitige Haftpflichtversicherung besteht, erfolgt eine Ersatzleistung (Schadenersatz oder Abwehr) aus der Jagdhaftpflichtversicherung der OÖ. Versicherung.
Schadensereignisse melden Sie bitte an die
Oberösterreichische Versicherung AG
Gruberstraße 32
4020 Linz
Versicherungspolizze: 305779/027
Kontaktperson: Mag. Markus Zöchbauer
Telefon: 05/ 7891 – 71 231
E-Mail: m.zoechbauer@ooev.at
Rechtsschutzversicherung – Geltungsbereich nur in Östereich
Die Rechtsschutzversicherung umfasst eine Schadenersatz- und Strafrechtsschutzversicherung. Dabei sind – mit Ausnahme von Schadenfällen aus dem Betrieb oder der Benützung von Kraftfahrzeugen – Versicherungsfälle, die sich bei der Jagd selbst – nur in Österreich, bei Veranstaltungen des OÖ. Landesjagdverbandes, bei Schießveranstaltungen, bei der Handhabung von Schusswaffen sowie auf dem direkten Weg von und zu diesen Aktivitäten ereignen, gedeckt.
Auch Versicherungsfälle als Folge des Kampfes mit Wilderern sowie aus der Haltung von bis zu drei „jagdlich geeigneten“ Hunden sind gedeckt.
Bei Verwaltungsverfahren zur Entziehung der Jagdkarte oder Verfahren auf Verhängung eines Waffenverbotes ist Versicherungsschutz rückwirkend ab Verfahrensbeginn gegeben, wenn das Verfahren eingestellt oder ein entsprechender Bescheid vollständig aufgehoben wird.
Im Schadenersatzrechtsschutz hilft die OÖ. Versicherung bei der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen. Im Strafrechtsschutz werden die Kosten für die Verteidigung vor Gericht oder Verwaltungsbehörden übernommen. Als Versicherungssumme steht pro Schadenfall ein Betrag in Höhe von 50.000,00 Euro zur Verfügung. Schadensfälle sind der OÖ. Versicherung grundsätzlich unverzüglich zu melden.
Im Falle eines Straf- oder Zivilprozesses ist wegen der Beistellung eines Anwaltes unbedingt rechtzeitig mit der OÖ. Versicherung Kontakt aufzunehmen.
Schadensereignisse melden Sie der
Oberösterreichische Versicherung AG
Gruberstraße 32
4020 Linz
Versicherungspolizze: 305779/068
Kontaktperson: Mag. Harald Kaimberger
Telefon: 05/ 7891 – 71 672
E-Mail: h.kaimberger@ooev.at
Unfallversicherung – Weltweiter Geltungsbereich
Mit der Unfallversicherung sind Unfälle (= liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet oder den Tod nach sich zieht) bei der Jagd selbst, bei Veranstaltungen des OÖ. Landesjagdverbandes, bei Schießveranstaltungen sowie auf den direkten Wegen von und zu diesen Aktivitäten versichert.
Die Versicherungsleistungen betragen für Unfalltod 7.500,00 Euro, für eine dauernde Invalidität 25.000,00 Euro und für Bergungskosten (inkl. Hubschrauberbergung!) 5.000,00 Euro – der örtliche Geltungsbereich gilt Weltweit!
Versicherungsschutz ist u.a. auch für die durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis gegeben.
Schadensereignisse melden Sie der
Oberösterreichische Versicherung AG
Gruberstraße 32
4020 Linz
Versicherungspolizze: 305779/050
Kontaktperson: Mag. Markus Zöchbauer
Telefon: 05/ 7891-71 231
E-Mail: m.zoechbauer@ooev.at
Jagdhundeversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Jagdhunde erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten: Als Halter bis zu drei „Jagdlich geeignete“ Hunde und zwar auch für Schäden außerhalb der Jagd, wobei im Zweifelsfalle die jagdliche Eignung des Hundes in einem Schadensfall von einem einvernehmliche mit dem OÖ. Landesjagdverband bestellten Sachverständigen festgestellt werden muss.
Geltungsbereich Weltweit:
Für Schäden, die sich außerhalb von Oberösterreich ereignen, besteht Versicherungsschutz jedoch nur insoweit, als hiefür nicht anderweitig Versicherungsschutz zu bieten ist. (Subsidiär Deckung)
Informationen betreffend der Jagdhundebeihilfenordnung finden Sie hier.
Keine Sorgen, Jagd & Hege
Die Freiwillige Unfallversicherung ist eine Zusatzleitung der OÖ. Versicherung, nach der die Versicherungsdeckungssummen verdoppelt werden. Nähere Information finden Sie auf der zweiten Seite des Zahlscheines:
Gebührenvorschreibung Freiwillige Jagd & Hege Versicherung 2024-2025
Kostenlose Rechtsberatung
Ein besonderer Service für alle Jägerinnen und Jäger beim OÖ. Landesjagdverband. In Zusammenarbeit mit der OÖ. Versicherung haben wir bereits die letzten Jahre eine kostenlose Rechtsberatung für Jägerinnen und Jäger angeboten.
Wenn Sie Interesse an einer kostenlosen Rechtsberatung in jagdlichen Fragen haben, kontaktieren Sie uns entweder telefonisch oder per E-Mail zur Terminvereinbarung.
Telefon: 07224/ 200 83
E-Mail: office@ooeljv.at