Waldbrandschutz-Verordnung 2025

ACHTUNG – WICHTIGE INFORMATION🚨 🌲🔥Ab 08.03.2025 bis 31.10.2025 gilt wieder die WALDBRANDSCHUTZ-VERORDNUNG für den ganzen Bezirk Vöcklabruck 🔥🌲🔥
Schutzmaßnahmen:
(1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
(2) Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. 🔥
Strafmaßnahmen: Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Zif. 17 des Forstgesetzes 1975 mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.