Aufgaben
Zweck und Aufgaben des Verbands.
Aufgabe des Verbands ist in erster Linie die Pflege und Förderung der Jagd und der Jagdwirtschaft, die Hebung und Erhaltung eines der land- und forstwirtschaftlichen Bodenkultur angemessenen, artenreichen und gesunden Wildstandes sowie die Vertretung der Interessen aller oberösterreichischen Jägerinnen und Jäger.
In Erfüllung seiner Aufgabe obliegt dem Verband insbesondere die Besorgung nachfolgender Angelegenheiten:
a) das Weidwerk und die Jagdwirtschaft zu pflegen und zu fördern;
b) über behördliche Aufforderung fachliche Gutachten zu erstatten;
c) die Mitglieder in allen Zweigen der Jagd zu informieren und auszubilden;
d) für die Mitglieder eine Gemeinschafts-Jagdhaftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden abzuschließen;
e) die fachliche Ausbildung der Berufsjäger und der Jagdschutzorgane zu fördern;
f) die Jagdwissenschaft zu fördern;
g) die Jagdhundezucht und die Ausbildung in der Jagdhundeführung zu pflegen und zu fördern;
h) Maßnahmen zur Hintanhaltung und Tilgung von Wildseuchen zu fördern oder bei den zuständigen Behörden zu beantragen;
i) dem Jagdschrifttum besonderes Augenmerk zu widmen;
j) Jäger- und Jagdveranstaltungen abzuhalten;
k) um die Jagd verdiente Personen zu ehren;
l) für die Erhaltung der bodenständigen jagdlichen Sitten und Gebräuche einzutreten
m) Maßnahmen im Sinne des § 29 dieser Satzungen zu treffen.